Leistungen

Schwimmende Arbeitsrüstung & Boote

unsere Leistungen für Sie...

Das modulare Brückenzuganssystem

Mit unserem Angebot an Serviceleistungen erfüllen wir unterschiedlichste Anforderungen.

Das Prinzip dieses patentierten Systems ist relativ einfach: Eine Grundkonstruktion, bestehend aus drei Einzelpontons, stellt das eigentliche schwimmende Gerät dar - einen sogenannten Trimaran. Auf diesen wird eine handelsübliche Aluminiumrüstung fest verschraubt. Einer der Pontons erhält einen Außenbordmotor, und man kann ohne Probleme gegen die Strömung der Flüsse arbeiten.

Die Höhe der Rüstung kann durch verschiedene Rüstungsmodule variabel eingestellt werden. Dadurch ist es möglich, die Unterseite einer Brücke in der optimalen Arbeitsetage zu erreichen.

Vorteile "Schwimmende Arbeitsrüstungen"

  • Hohe Flexibilität durch Mobilität

 Die Arbeitsgeräte gelangen per LKW zum Einsatzort


  • Mobiles Schnellbausystem

bei rechtzeitiger Planung des Einsatzes kundennahe Einsatzmöglichkeiten unserer Arbeitsgeräte


  • Keine Organisation Ihrerseits

Wasser- und Schifffahrtsrechtliche Genehmigungen werden durch unsere Firma organisiert


  • Keine Arbeitsaufwendungen Ihrerseits

Montage und Demontage am Einsatzort durch unser Personal


Schwimmende Rüstung

SAR-3000 für Arbeitshöhen bis 6,80 m

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Schwimmende Rüstung

SAR-5200 für Arbeitshöhen bis 8,50 m

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unsere Miet- & Arbeitsboote

  • Honwave
  • Grabner
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Technische Details & Hinweise

TECHNISCHE ANMERKUNGEN

Das komplette Arbeitsgerät wird dem Auftraggeber begehfertig zur Verfügung gestellt. Es sind seitens des Auftraggbers also keinerlei Montagearbeiten notwendig. Beim Einsatz der schwimmenden Arbeitsrüstung kommen keine Chemikalien oder gefährliche Stoffe zum Einsatz, die zu einer Gefährdung des Gewässers führen könnten.

Die Pontons, Rahmen sowie die Arbeitsrüstung werden mittels LKW auf dem Landwege zur Einsatzstelle transportiert. Die schwimmende Arbeitsrüstung kann bei Bedarf mittels Taue an den Brückenpfeilern oder anderen Befestigungspunkten gegen Abdriften gesichert werden. Auf Wunsch können auch Stelzen, die über Winden aus-und eingefahren werden, zum Einsatz kommen.

Das schwimmende Gerät besitzt einen Tiefgang von etwa 10 cm. Daurch kann man sehr dicht an das Ufer oder an Brückenpfeiler heranfahren.


ALLGEMEINE MONTAGEVORAUSETZUNGEN

Zur Montage der gesamten Technik sowie zum Einsetzen der Pontons in das Gewässer wird ein geeigneter Platz am Ufer benötigt. Das kann ein Bootseinsatzplatz, eine Slipanlage oder eine Wasserentnahmestelle sein. Die Einsatzstelle muss über einen Wirtschaftsweg erreichbar sein, damit man mit Transportern soweit wie möglich an das Gwässer heranfahren kann.

An einem Steilufer ist es schwer oder nicht möglich, die schwimmende Arbeitsrüstung zu Wasser zu lassen bzw. zu bergen. Es sei denn, es steht geeignete Technik zur Verfügung.

Am günstigsten zur Montage wäre ein in zumutbarer Entfernung zur Brücke befindlicher Bootshafen. Zwischen Montage und Brückenbaustelle dürfen sich zum Umsetzen der schwimmenden Arbeitsrüstung jedoch kein Flusswehr, keine Stromschnellen oder ähnliche Hindernisse befinden. Eine Schleuse ist kein Hindernis, wenn die schwimmende Arbeitsrüstung dort eingefahren werden kann.


EINSATZGRENZEN BEI SEEGANG UND/ODER STRÖMUNG

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass das Arbeiten mit der schwimmenden Arbeitsrüstung bei normalen Windverhältnissen unproblematisch ist. Bei Windgeschwindigkeiten von 6 bis 7 Bf. kann ohne große Probleme gearbeitet werden.

Die Strömungsgeschwindigkeiten der Flüsse stellen im Allgemeinen kein Problem dar. Stromschnellen, die jedoch nur im Bergland gelegentlich vorkommen, können eine Einschränkung darstellen. Auch See- oder Wellengang, der z.B. durch Sportboote verursacht wird, stellt kein großes Problem dar. Da der Schwerpunkt des schwimmenden Gerätes sehr tief liegt, kommt die schwimmende Arbeitsrüstung nach Durchlauf von Wellen sehr schnell wieder zur Ruhe.


ZULASSUNGEN / KENNZEICHNUNG

Das schwimmende Arbeitsboot besitzt einen gültigen Kenterstabilitätsnachweis. Im Einsatzfall wird das Prüfboot entsprechend der Binnenschifffahrtsordnung gekennzeichnet.


GENEHMIGUNGEN / NEBENKOSTEN

Für das Einholen von notwendigen Genehmigungen für Arbeiten auf Wasserstrassen ist der Auftragnehmer verantwortlich. Der Auftraggeber leistet die notwendigen Zuarbeiten in beiderseitiger Absprache. Dabei anfallende Gebühren für wasserrechtliche Genehmigungen sowie unvorhersehbare Kosten durch Ämter und Behörden gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Diese sind im Angebotspreis nicht enthalten und können erst nach Auftragseingang ermittelt werden.


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